Allgemeine Geschäftsbedingungen
V-Mods Grabinger GmbH
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln Verträge über Fahrzeugteile und Zubehör sowie Werkstatt-, Diagnose-, Reparatur-, Codierungs-, Programmierungs- und Nachrüstleistungen. Die anschließenden Widerrufsbelehrungen gelten ausschließlich für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen.
1 Anbieter und Geltungsbereich
1.1 Anbieter und Vertragspartner ist die V-Mods Grabinger GmbH, Irlbach 7a, 92421 Schwandorf, Deutschland, vertreten durch den Geschäftsführer Philipp Grabinger, Telefon +49 151 19456988, E-Mail info@vmods-grabinger.de, Amtsgericht Amberg, HRB 7895, USt-IdNr. DE451013970.
1.2 Diese AGB gelten für Verträge über den Verkauf neuer und gebrauchter Fahrzeugteile, Steuergeräte, Felgen, Reifen und sonstigen Zubehörs sowie für Werkstatt-, Diagnose-, Reparatur-, Codierungs-, Programmierungs-, Flash-, Kalibrierungs- und Nachrüstleistungen. Sie gelten unabhängig davon, ob der Vertrag im Online-Shop, über eine Verkaufsplattform, per E-Mail, telefonisch oder vor Ort geschlossen wird.
1.3 Kunden können Verbraucher im Sinne des § 13 BGB oder Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sein. Abweichende Bedingungen eines Unternehmers gelten nur, wenn V-Mods Grabinger GmbH ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
2 Angebote und Vertragsschluss
2.1 Angebote und Kostenschätzungen sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Artikelanzeigen und Darstellungen im Online-Shop oder auf Verkaufsplattformen stellen grundsätzlich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden dar.
2.2 Der Kunde gibt sein verbindliches Angebot durch Absendung einer Bestellung, durch eine eindeutige Bestellnachricht, durch telefonische Beauftragung oder durch Unterzeichnung eines Auftrags ab. Eine automatische Eingangsbestätigung dokumentiert nur den Eingang und ist noch keine Annahme, sofern sie nicht ausdrücklich die Annahme erklärt.
2.3 Der Vertrag kommt durch ausdrückliche Auftrags- oder Bestellbestätigung, Annahme eines individuellen Angebots, Zahlungsaufforderung nach verbindlicher Bestellung, Versand oder Übergabe der Ware oder Beginn der vereinbarten Leistung zustande – maßgeblich ist das zuerst eintretende Ereignis.
2.4 Auf Verkaufsplattformen gelten ergänzend deren Regeln zum Vertragsschluss. Individuelle Vereinbarungen und die konkrete Leistungs- oder Artikelbeschreibung haben Vorrang vor diesen AGB.
2.5 Vertragssprache ist Deutsch. Eingabefehler können vor Absendung einer Online-Bestellung mit den üblichen Eingabefunktionen berichtigt werden. Ob und wie der Vertragstext gespeichert und zugänglich gemacht wird, ergibt sich aus dem jeweiligen Bestellweg.
2.6 Mündliche technische Auskünfte, erste Einschätzungen anhand von Fotos oder Fehlerbeschreibungen und unverbindliche Ferndiagnosen stellen keine Beschaffenheitsgarantie und keine Zusage eines bestimmten Reparaturerfolgs dar. Maßgeblich ist der bestätigte konkrete Auftrag.
3 Preise und Zahlung
3.1 Gegenüber Verbrauchern sind angegebene Preise Gesamtpreise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer. Zusätzlich anfallende Liefer- oder Versandkosten werden vor Vertragsschluss angegeben. Gegenüber Unternehmern können Preise netto zuzüglich Umsatzsteuer ausgewiesen werden.
3.2 Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig, sofern keine andere Zahlungsfrist vereinbart ist. Die verfügbaren Zahlungsarten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Bestellweg oder der Rechnung.
3.3 V-Mods Grabinger GmbH darf bei Warenlieferungen Vorauszahlung und bei Werkleistungen eine angemessene Abschlagszahlung nach den gesetzlichen Voraussetzungen verlangen.
3.4 Bis zur vollständigen Zahlung fälliger Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag kann die Herausgabe des bearbeiteten Fahrzeugs oder Gegenstands im gesetzlich zulässigen Umfang verweigert werden.
3.5 Skonto, Nachlass oder ein sonstiger Abzug ist nur zulässig, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen; erforderliche Rechtsverfolgungskosten können im gesetzlichen Umfang verlangt werden.
4 Lieferung Versand und Gefahrübergang
4.1 Liefergebiet, Lieferzeit, Versandart und Versandkosten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Teillieferungen sind zulässig, wenn sie dem Kunden zumutbar sind; zusätzliche Versandkosten werden dem Verbraucher dadurch nicht berechnet.
4.2 Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung bei Versendung grundsätzlich erst mit Übergabe an den Verbraucher oder einen von ihm bestimmten empfangsberechtigten Dritten über. Beauftragt der Verbraucher selbst einen nicht vom Anbieter benannten Beförderer, gelten die gesetzlichen Regelungen.
4.3 Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr bei Versendung mit Übergabe an den Beförderer über. § 447 BGB bleibt im Übrigen unberührt.
4.4 Erkennbare Transportschäden sollen möglichst sofort beim Beförderer dokumentiert und anschließend unverzüglich an V-Mods Grabinger GmbH gemeldet werden. Das Unterlassen dieser Mitteilung berührt die gesetzlichen Rechte von Verbrauchern nicht.
4.5 Liefer- und Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Bei nicht zu vertretenden Ereignissen, insbesondere nicht vorhersehbaren Lieferengpässen, Ausfällen von Hersteller- oder Diagnosesystemen, höherer Gewalt oder fehlender Mitwirkung des Kunden, verlängert sich die Leistungszeit angemessen. Der Kunde wird über wesentliche Verzögerungen informiert; zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
5 Eigentumsvorbehalt
5.1 Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der jeweiligen Forderung Eigentum der V-Mods Grabinger GmbH.
5.2 Für Unternehmer gilt ergänzend: Die Ware bleibt bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung Eigentum der V-Mods Grabinger GmbH. Eine Weiterveräußerung im ordnungsgemäßen Geschäftsgang ist zulässig; die daraus entstehenden Forderungen tritt der Unternehmer bereits jetzt in Höhe des Rechnungswerts der Vorbehaltsware ab. V-Mods Grabinger GmbH nimmt die Abtretung an.
6 Werkstatt Diagnose Reparatur und Nachrüstung
6.1 Der Kunde versichert, Eigentümer des Fahrzeugs oder Gegenstands oder zur Beauftragung berechtigt zu sein. Er stellt die erforderlichen Fahrzeugschlüssel, Unterlagen, Zugangsdaten und zutreffenden Informationen bereit.
6.2 Der Kunde weist vor Auftragserteilung auf bekannte Defekte, Vorschäden, Feuchtigkeitsschäden, Umbauten, Leistungssteigerungen, nicht serienmäßige Softwarestände, bereits veränderte oder geöffnete Steuergeräte und frühere Reparaturversuche hin, soweit diese für die Leistung relevant sein können.
6.3 Stellt sich während der Arbeiten heraus, dass zusätzliche, bei Auftragserteilung nicht erkennbare Arbeiten erforderlich sind, wird vor wesentlichen zusätzlichen kostenpflichtigen Arbeiten die Zustimmung des Kunden eingeholt, soweit dies möglich und zumutbar ist. Gesetzliche Regelungen über notwendige Maßnahmen bleiben unberührt.
6.4 V-Mods Grabinger GmbH und ihre Mitarbeiter dürfen die für Diagnose, Reparatur, Kalibrierung und Funktionsprüfung erforderlichen Probe-, Prüf- und Überführungsfahrten durchführen und das Fahrzeug hierfür im notwendigen Umfang auf öffentlichen Straßen bewegen.
6.5 Bei bereits durch den Kunden oder Dritte veränderten, geöffneten, reparierten oder programmierten Komponenten kann ein bestimmter Reparatur- oder Programmiererfolg nur geschuldet werden, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
6.6 Diagnose, Fehlersuche, Prüfung, Datenanalyse, Demontage und Arbeitszeit sind nach Vereinbarung zu vergüten, auch wenn der Fehler nicht gefunden, eine Reparatur technisch oder wirtschaftlich nicht möglich, ein Ersatzteil nicht verfügbar oder die Fortführung vom Kunden nicht beauftragt wird. Vereinbarte Prüf-, Diagnose- und Bearbeitungspauschalen fallen unabhängig vom Ergebnis der Prüfung an, soweit die Prüfung fachgerecht durchgeführt wurde. Dies gilt nur, soweit die Tätigkeit fachgerecht erbracht wurde und nicht selbst mangelhaft oder nutzlos war.
6.7 Beruht ein Abbruch, Mehraufwand oder erneuter Arbeitsgang auf unzutreffenden oder unvollständigen Angaben, fehlender Mitwirkung, einem nicht offengelegten Vorschaden, ungeeigneten Kundenteilen oder einem Eingriff des
Kunden oder Dritter – insbesondere auf vorherigen Codierungs-, Flash-, EEPROM-, Reparatur- oder Lötarbeiten –, ist der hierdurch erforderliche, nachgewiesene Aufwand zusätzlich zu vergüten, soweit der Kunde dies zu vertreten hat.
6.8 Kostenschätzungen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als Festpreis vereinbart wurden. Ist eine wesentliche Überschreitung absehbar, wird der Kunde unverzüglich informiert und seine Entscheidung über die Fortführung eingeholt. Bis dahin erbrachte erforderliche und beauftragte Leistungen sind zu vergüten.
6.9 Versäumt der Kunde einen verbindlich vereinbarten Termin oder sagt ihn so kurzfristig ab, dass eine anderweitige Belegung nicht möglich ist, bleiben gesetzliche Ansprüche auf Ersatz des konkret entstandenen Ausfallschadens vorbehalten. Ersparte Aufwendungen und eine mögliche anderweitige Belegung werden angerechnet; dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
7 Codierung Programmierung Software und Fahrzeugzustand
7.1 Bei Codierungs-, Programmierungs-, Flash-, Diagnose- und Kalibrierarbeiten wird der konkret vereinbarte technische Arbeitsschritt oder Zustand geschuldet, soweit dieser technisch erreichbar und rechtlich zulässig ist.
7.2 Herstellerupdates, Softwarekampagnen, Diagnosemaßnahmen, automatische Aktualisierungen, Werkstattmaßnahmen, Steuergeräteersatz oder sonstige spätere Eingriffe können Codierungen, Parametrierungen oder Softwarestände verändern oder zurücksetzen. Eine dauerhafte Beibehaltung gegenüber solchen späteren Maßnahmen wird nicht geschuldet. Ist die ursprüngliche Leistung mangelfrei erbracht worden, ist eine erneute Herstellung grundsätzlich eine neue, gesondert zu vergütende Leistung.
7.3 Nachrüstungen, Codierungen, Softwareänderungen oder nicht vom Fahrzeughersteller vorgesehene Komponenten können freiwillige Garantie- oder Kulanzleistungen eines Herstellers oder Dritten beeinflussen. V-Mods Grabinger GmbH haftet nicht für deren eigenständige Entscheidungen; zwingende gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
7.4 Soweit technisch möglich und im konkreten Auftrag sinnvoll, können Sicherungen vorhandener Steuergerätedaten erstellt werden. Eine vollständige Sicherung oder Wiederherstellbarkeit sämtlicher Daten wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
7.5 Der Kunde bleibt dafür verantwortlich, das Fahrzeug nur in einem vorschriftsmäßigen und verkehrssicheren Zustand im öffentlichen Straßenverkehr zu betreiben. Soweit eine Änderung eine Abnahme, Eintragung, Genehmigung oder Mitteilung an Versicherung oder Behörden erfordert, wird hierauf im konkreten Auftrag hingewiesen. Zwingende gesetzliche Pflichten bleiben unberührt.
7.6 V-Mods Grabinger GmbH darf die Durchführung von Arbeiten ablehnen oder abbrechen, wenn rechtliche, sicherheitsrelevante oder technische Bedenken bestehen, erforderliche Berechtigungsnachweise fehlen oder der Kunde eine unzulässige Manipulation verlangt. Bereits fachgerecht erbrachte und verwertbare Leistungen bleiben zu vergüten.
8 Kundeneigene und fremdbeschaffte Teile
8.1 Werden auf Wunsch des Kunden von ihm bereitgestellte oder anderweitig beschaffte Teile eingebaut, übernimmt V- Mods Grabinger GmbH keine Sachmängelhaftung für das Teil selbst. Die Mängelhaftung für die ausgeführte Werkleistung bleibt unberührt.
8.2 Zusätzlicher Aufwand, der durch unpassende, fehlerhafte, unvollständige oder nicht einbaufähige Kundenteile entsteht, ist zu vergüten, wenn der Kunde hierüber informiert wurde oder der Aufwand zur sachgerechten Prüfung erforderlich war. Dies gilt insbesondere für erforderliche Prüf-, Ausbau- und Wiedereinbauarbeiten, auch wenn sich das bereitgestellte Teil erst nach dem Einbau als mangelhaft oder ungeeignet erweist.
8.3 V-Mods Grabinger GmbH ist nicht verpflichtet, Kundenteile vor dem Einbau umfassend auf verdeckte Mängel oder Kompatibilität zu untersuchen, sofern eine solche Prüfung nicht beauftragt wurde oder sich die Notwendigkeit nicht erkennbar aufdrängt.
9 Beschaffenheit gebrauchter Waren
9.1 Gebrauchte Waren werden in der jeweils vereinbarten und beschriebenen Beschaffenheit verkauft. Die im konkreten Angebot ausdrücklich beschriebenen Gebrauchsspuren, Beschädigungen und sonstigen Zustandsabweichungen sind Bestandteil der vereinbarten Beschaffenheit. Soweit bei einem Verbrauchsgüterkauf eine Abweichung von den objektiven Anforderungen des § 434 BGB vereinbart werden soll, erfolgt die hierfür erforderliche gesonderte Information und Vereinbarung im konkreten Vertrag.
9.2 Angaben wie geprüft, getestet oder funktionsfähig beschreiben das Ergebnis der angegebenen Prüfung zum Prüfzeitpunkt. Eine bestimmte zukünftige Lebensdauer oder Restnutzungsdauer wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
9.3 Bei gebrauchten elektronischen Bauteilen und Steuergeräten ist der Kunde für die Prüfung der Teilenummer und grundsätzlichen Fahrzeugeignung verantwortlich, soweit V-Mods Grabinger GmbH nicht ausdrücklich eine bestimmte Kompatibilität oder die vollständige Integration schuldet. Konkrete Beschaffenheits- und Kompatibilitätsangaben des Angebots bleiben verbindlich.
9.4 Bei gebrauchten Teilen mit Batterie oder Akkumulator – insbesondere RDKS-Sensoren, Funkschlüsseln und Fernbedienungen – wird eine bestimmte Restkapazität oder Lebensdauer nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Gesetzliche Rechte wegen eines bereits bei Gefahrübergang bestehenden Mangels bleiben unberührt.
9.5 Bei gebrauchten Felgen und Reifen gelten die konkret angegebenen Zustandsmerkmale, Maße, Profiltiefen und erkennbaren Gebrauchsspuren als vereinbarte Beschaffenheit. Eine bestimmte künftige Laufleistung wird nicht zugesagt.
10 Mängelrechte
10.1 Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit nachfolgend wirksam nichts anderes vereinbart ist. Eine Garantie besteht nur, wenn sie ausdrücklich als Garantie bezeichnet und ihr Inhalt sowie ihre Dauer angegeben wurden.
10.2 Die Mängelhaftung bei Werkleistungen bezieht sich auf die konkret beauftragte und ausgeführte Leistung. Unabhängige Defekte anderer Fahrzeugkomponenten sind kein Mangel dieser Leistung. Ein bloß zeitlicher Zusammenhang zwischen Leistung und später auftretendem Fehler beweist für sich allein keinen Mangel.
10.3 Keine Mängelansprüche bestehen, soweit ein Schaden oder eine Funktionsstörung erst nach Gefahrübergang oder Abnahme durch normalen Verschleiß, unsachgemäßen Einbau oder Gebrauch, Unfall, äußere Einwirkung, Feuchtigkeit, Überspannung, Kurzschluss oder nachträgliche Eingriffe des Kunden oder Dritter verursacht wurde.
10.4 Gegenüber Verbrauchern kann die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei gebrauchten Waren nur auf ein Jahr verkürzt werden, wenn der Verbraucher vor Abgabe seiner Vertragserklärung eigens darüber informiert wurde und die Verkürzung ausdrücklich und gesondert vereinbart wird. Diese AGB allein bewirken keine Verkürzung.
10.5 Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neuen Waren und Werkleistungen ein Jahr ab gesetzlichem Fristbeginn; beim Verkauf gebrauchter Waren ist die Sachmängelhaftung ausgeschlossen. Diese Beschränkungen gelten nicht bei Arglist, einer übernommenen Garantie, Rückgriffsansprüchen nach §§ 478, 445a BGB, Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung und sonstiger zwingender Haftung. Ebenfalls ausgenommen sind Schadensersatzansprüche wegen leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; für diese gilt die Haftungsbegrenzung nach Ziffer 11.2. Für die von diesen Beschränkungen ausgenommenen Ansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
10.6 Ist der Kauf für beide Vertragsparteien ein Handelsgeschäft, gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB.
10.7 Vor einer Selbstvornahme oder Beauftragung eines Dritten ist V-Mods Grabinger GmbH grundsätzlich Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Dies gilt nicht, wenn die Nacherfüllung verweigert oder fehlgeschlagen ist, unzumutbar ist oder ein dringender gesetzlich anerkannter Ausnahmefall vorliegt.
10.8 Eine Reklamation soll eine nachvollziehbare Fehlerbeschreibung und, soweit zumutbar, Fotos, Diagnoseprotokolle oder Angaben zu zwischenzeitlichen Eingriffen enthalten. Gesetzliche Mängelrechte werden nicht davon abhängig gemacht.
11 Haftung
11.1 V-Mods Grabinger GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, aus einer übernommenen Garantie und in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
11.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
11.3 Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
11.4 Gegenüber Unternehmern ist die Haftung bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zusätzlich der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall und Betriebsunterbrechung besteht gegenüber Unternehmern bei leichter Fahrlässigkeit nur, soweit solche Schäden bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbar waren.
11.5 Kosten für Mietwagen, Abschleppen, Reise, Übernachtung, Verdienstausfall oder eine anderweitige Reparatur werden nur ersetzt, soweit hierfür eine gesetzliche Haftung besteht. Zwingende Rechte, insbesondere notwendige Aufwendungen der Nacherfüllung, bleiben unberührt.
12 Annahme Abholung und nicht abgeholte Gegenstände
12.1 Der Kunde nimmt vertragsgemäß angebotene Leistungen und bereitgestellte Waren oder Fahrzeuge zum vereinbarten Termin ab bzw. holt sie nach Mitteilung innerhalb einer angemessenen Frist ab.
12.2 Gerät der Kunde nach Mitteilung der Abholbereitschaft und Ablauf einer angemessenen Abholfrist in Annahmeverzug, kann V-Mods Grabinger GmbH die erforderlichen und angemessenen Aufbewahrungs-, Stand- und Fremdlagerkosten verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass keine oder geringere Kosten entstanden sind. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
12.3 V-Mods Grabinger GmbH steht wegen fälliger Forderungen aus dem Auftrag das gesetzliche Unternehmerpfandrecht an den beweglichen Sachen zu, die aufgrund des Auftrags zur Bearbeitung oder Ausbesserung in ihren Besitz gelangt sind. Daneben bestehen die gesetzlichen Zurückbehaltungsrechte.
12.4 Wird eine Sache trotz Aufforderung dauerhaft nicht abgeholt, bleiben die gesetzlichen Rechte zur Verwertung oder Hinterlegung nach vorheriger Androhung und unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen unberührt.
13 Rückgabe und Widerruf
13.1 Ein freiwilliges Rückgabe- oder Umtauschrecht besteht nur, wenn es ausdrücklich vereinbart wurde. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
13.2 Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils einschlägigen Widerrufsbelehrung im Anschluss an diese AGB.
13.3 Unternehmern steht das gesetzliche Verbraucher-Widerrufsrecht nicht zu.
13.4 Rücksendungen sind vollständig, transportsicher und entsprechend ihrer Empfindlichkeit zu verpacken. Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für von ihm zu vertretende Schäden aufgrund unzureichender Verpackung. Unfreie oder nicht angekündigte Rücksendungen dürfen nicht allein aus diesem Grund zurückgewiesen werden, wenn eine gesetzliche Annahmepflicht besteht; hierdurch vermeidbar verursachte Mehrkosten können im gesetzlichen Umfang verlangt werden.
13.5 Gesetzliche Ausnahmen vom Widerrufsrecht bleiben unberührt. Dies betrifft insbesondere Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung des Verbrauchers maßgeblich ist oder die eindeutig auf seine persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen im konkreten Auftrag erfüllt sind.
14 Datenschutz
14.1 Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung unter https://vmods-grabinger.de/datenschutz/.
15 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
15.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
15.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Schwandorf ausschließlicher Gerichtsstand.
16 Schlussbestimmungen
16.1 Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
16.2 Der Kunde kann mit Gegenforderungen aufrechnen, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder aus demselben Vertragsverhältnis stammen. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte aus demselben Vertragsverhältnis bleiben unberührt.
Stand 3. Oktober 2026
Gesonderte Vereinbarung bei gebrauchten Waren
Nur für den Verkauf gebrauchter Waren an Verbraucher verwenden
Diese Erklärung muss dem Verbraucher vor Abgabe seiner Vertragserklärung eigens vorgelegt und ausdrücklich sowie gesondert vereinbart werden. Die AGB allein verkürzen die Verjährungsfrist nicht.
Vertragsgegenstand
Rechnungs- oder Auftragsnummer: __________________________________________________
Gebrauchte Ware / Teilenummer: ___________________________________________________
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Vereinbarung
Der Verbraucher wurde vor Abgabe seiner Vertragserklärung eigens darüber informiert, dass die gesetzliche Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei der oben bezeichneten gebrauchten Ware auf ein Jahr ab Ablieferung verkürzt werden soll.
[ ] Ich stimme ausdrücklich und gesondert zu, dass die Verjährungsfrist für Mängelansprüche hinsichtlich der oben bezeichneten gebrauchten Ware auf ein Jahr ab Ablieferung verkürzt wird.
Die Verkürzung gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, bei Arglist, bei einer übernommenen Garantie und in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
Ort und Datum: _________________________________________________________________
Name des Verbrauchers: ________________________________________________________
Unterschrift des Verbrauchers: _________________________________________________
