Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der V-Mods Grabinger GmbH, insbesondere für Werkstatt-, Diagnose-, Reparatur-, Codierungs-, Programmierungs- und Nachrüstleistungen sowie für den Verkauf von neuen und gebrauchten Fahrzeugteilen, Steuergeräten, Felgen, Reifen und sonstigem Zubehör.
1.2 Kunden können Verbraucher im Sinne des § 13 BGB oder Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sein.
1.3 Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich zugestimmt wurde.
2. Vertragsschluss und Angebote
2.1 Angebote und Kostenschätzungen sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
2.2 Ein Vertrag kommt durch ausdrückliche Auftragsbestätigung, Annahme eines Angebots, Übergabe bzw. Versand der Ware oder durch Beginn bzw. Ausführung der vereinbarten Leistung zustande.
2.3 Der Umfang der geschuldeten Leistung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag, der Auftragsbestätigung, der Rechnung bzw. Artikelbeschreibung sowie diesen AGB.
2.4 Teilleistungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
3. Preise und Zahlung
3.1 Gegenüber Verbrauchern verstehen sich sämtliche angegebenen Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben.
3.2 Gegenüber Unternehmern können Preise auch als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen oder vereinbart werden.
3.3 Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig, soweit nicht ausdrücklich eine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde.
3.4 Bei Werkstattarbeiten kann die Herausgabe des Fahrzeugs bzw. des bearbeiteten Gegenstands bis zur vollständigen Zahlung der fälligen Forderungen aus dem betreffenden Auftrag zurückbehalten werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
4. Werkstatt-, Diagnose-, Reparatur- und Nachrüstleistungen
4.1 Der Kunde versichert, Eigentümer des übergebenen Fahrzeugs bzw. Gegenstands oder zu dessen Beauftragung berechtigt zu sein.
4.2 Der Kunde hat alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Fahrzeugschlüssel, Zugangsdaten und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
4.3 Bei Diagnose-, Codierungs-, Programmierungs-, Flash-, Software- und Nachrüstarbeiten können Änderungen an Steuergeräten und Fahrzeugsoftware erforderlich sein.
4.4 Durch Nachrüstungen, Codierungen, Softwareänderungen oder den Einbau nicht vom Fahrzeughersteller vorgesehenen Komponenten können Garantie-, Kulanz- oder sonstige freiwillige Leistungen des Fahrzeugherstellers oder Dritter berührt werden. Für Entscheidungen des Fahrzeugherstellers oder Dritter über solche freiwilligen Leistungen übernimmt die V-Mods Grabinger GmbH keine Verantwortung.
4.5 Soweit technisch möglich und im Rahmen des jeweiligen Auftrags sinnvoll, können vor Änderungen Sicherungen vorhandener Steuergeräte-Daten angefertigt werden. Eine vollständige Sicherung oder Wiederherstellbarkeit sämtlicher Fahrzeugdaten kann aufgrund technischer Gegebenheiten nicht garantiert werden.
4.6 Bei bereits durch den Kunden oder Dritte veränderten, reparierten, geöffneten, programmierten, manipulierten oder anderweitig bearbeiteten Steuergeräten und Fahrzeugkomponenten kann eine erfolgreiche Reparatur, Programmierung oder Wiederherstellung nicht zugesichert werden.
4.7 Stellt sich während der Arbeiten heraus, dass weitere, bei Auftragserteilung nicht erkennbare Arbeiten erforderlich sind, wird der Kunde vor Durchführung wesentlicher zusätzlicher kostenpflichtiger Arbeiten informiert, soweit dies möglich und zumutbar ist.
5. Probefahrten und Funktionsprüfungen
5.1 Der Kunde gestattet der V-Mods Grabinger GmbH sowie deren Mitarbeitern die Durchführung der für Diagnose, Reparatur, Kalibrierung, Codierung und Funktionsprüfung erforderlichen Probe-, Prüf- und Überführungsfahrten.
5.2 Hierzu dürfen Fahrzeuge im notwendigen Umfang auf öffentlichen Straßen bewegt werden.
5.3 Für Probefahrten gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
6.1 Der Kunde hat vor Auftragserteilung auf ihm bekannte Defekte, Vorschäden, technische Veränderungen, nicht serienmäßige Softwarestände, Umbauten oder sonstige Besonderheiten hinzuweisen, soweit diese für die beauftragte Leistung relevant sein können.
6.2 Dies gilt insbesondere für bereits veränderte Steuergeräte, nachgerüstete Komponenten, Softwaremodifikationen, Leistungssteigerungen und vorausgegangene Reparaturversuche.
6.3 Schäden oder zusätzlicher Aufwand, die aufgrund unrichtiger oder verschwiegener Angaben des Kunden entstehen, können dem Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften berechnet werden.
7. Mängelhaftung bei Werkstatt- und Reparaturleistungen
7.1 Für Werkstatt-, Reparatur-, Nachrüst- und sonstige Werkleistungen gelten grundsätzlich die gesetzlichen Mängelrechte, soweit nachfolgend wirksam nichts Abweichendes vereinbart wurde.
7.2 Die Mängelhaftung bezieht sich auf die konkret beauftragte und von der V-Mods Grabinger GmbH ausgeführte Leistung. Für davon unabhängige Defekte anderer Fahrzeugkomponenten wird keine Mängelhaftung übernommen.
7.3 Insbesondere begründet das zeitliche Auftreten eines anderen Fahrzeugfehlers nach einer Reparatur, Codierung oder Nachrüstung für sich allein keinen Mangel der ausgeführten Leistung.
7.4 Keine Mängelansprüche bestehen für Schäden oder Funktionsstörungen, die nach Abnahme insbesondere durch normalen Verschleiß, unsachgemäße Nutzung, Unfall, äußere Einwirkungen, Feuchtigkeit, Überspannung, nachträgliche Veränderungen durch den Kunden oder Dritte oder nicht fachgerechte Arbeiten Dritter verursacht wurden.
7.5 Gesetzlich zwingende Mängelrechte bleiben unberührt.
8. Verkauf gebrauchter Waren
8.1 Gebrauchte Fahrzeugteile werden in dem jeweils beschriebenen Zustand verkauft. Alter, Laufleistung, bisherige Nutzung und typische Gebrauchsspuren sind bei der Beurteilung der vereinbarten Beschaffenheit zu berücksichtigen.
8.2 Eine bestimmte verbleibende Lebens- oder Nutzungsdauer eines gebrauchten Bauteils wird nur geschuldet, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurde.
8.3 Angaben wie „geprüft“, „getestet“ oder „funktionsfähig“ beziehen sich auf den Zustand bzw. die durchgeführte Prüfung zum angegebenen Zeitpunkt und stellen keine Garantie einer bestimmten zukünftigen Lebensdauer dar.
8.4 Eine Garantie wird nur übernommen, wenn diese ausdrücklich als „Garantie“ bezeichnet und deren Umfang ausdrücklich vereinbart wurde.
9. Gebrauchte Steuergeräte und elektronische Komponenten
9.1 Bei gebrauchten Steuergeräten und sonstigen elektronischen Fahrzeugkomponenten handelt es sich um bereits verwendete Bauteile, deren verbleibende Lebensdauer insbesondere von Alter, Laufleistung, bisherigen Betriebsbedingungen und dem Zustand des Fahrzeugs abhängt.
9.2 Eine bestimmte Restlebensdauer wird nicht zugesichert.
9.3 Der Kunde ist dafür verantwortlich, vor dem Kauf die grundsätzliche Eignung des Bauteils für das betreffende Fahrzeug zu prüfen, soweit die Kompatibilität nicht ausdrücklich Bestandteil der von der V-Mods Grabinger GmbH geschuldeten Leistung ist.
9.4 Für Funktionsstörungen oder Schäden, die nach Gefahrübergang insbesondere durch fehlerhaften Einbau, falsche Codierung oder Parametrierung, Überspannung, Kurzschluss, Feuchtigkeit, mechanische Beschädigung, ungeeignete Fahrzeugperipherie oder Veränderungen durch Dritte entstehen, besteht keine Sachmängelhaftung.
9.5 Gesetzliche Rechte wegen eines bereits bei Gefahrübergang bestehenden Mangels bleiben unberührt.
10. Batterien, Akkumulatoren und batteriebetriebene Gebrauchtteile
10.1 Bei gebrauchten Fahrzeugteilen mit integrierten oder austauschbaren Batterien bzw. Akkumulatoren handelt es sich bei der Batterie bzw. dem Akkumulator um ein alters- und nutzungsabhängiges Verschleißteil.
10.2 Dies betrifft insbesondere RDKS-Sensoren, Funkschlüssel, Fernbedienungen und vergleichbare elektronische Komponenten.
10.3 Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, wird keine bestimmte Restkapazität oder verbleibende Lebensdauer der Batterie bzw. des Akkumulators zugesichert.
10.4 Ein nach Gefahrübergang eintretender alters- oder nutzungsbedingter Kapazitätsverlust oder das Erreichen des gewöhnlichen Lebensendes der Batterie stellt für sich genommen keinen Sachmangel dar.
10.5 Gesetzliche Mängelrechte wegen eines bereits bei Gefahrübergang bestehenden Mangels bleiben unberührt.
11. Gebrauchte Felgen
11.1 Gebrauchte Felgen können ihrem Alter und ihrer bisherigen Verwendung entsprechende Gebrauchsspuren aufweisen.
11.2 Hierzu können insbesondere Kratzer, Steinschläge, kleinere Lackbeschädigungen, Korrosionsspuren und vergleichbare optische Gebrauchsspuren gehören, soweit diese aufgrund des beschriebenen Zustands zu erwarten, auf Bildern erkennbar oder ausdrücklich beschrieben sind.
11.3 Eine ausdrücklich vereinbarte Beschaffenheit bleibt hiervon unberührt.
11.4 Für Beschädigungen, die nach Gefahrübergang insbesondere durch unsachgemäße Montage, falsche Radschrauben, falsche Anzugsdrehmomente, Bordsteinkontakt, Unfall oder sonstige äußere Einwirkung entstehen, besteht keine Sachmängelhaftung.
12. Gebrauchte Reifen
12.1 Gebrauchte Reifen werden unter Berücksichtigung ihres Alters, ihrer bisherigen Nutzung und ihrer vorhandenen Profiltiefe verkauft.
12.2 Angaben zur Profiltiefe stellen, soweit nicht anders angegeben, eine Zustandsangabe zum Zeitpunkt der Messung dar. Geringfügige Messabweichungen können insbesondere aufgrund unterschiedlicher Messpunkte auftreten.
12.3 Eine bestimmte zukünftige Laufleistung oder Nutzungsdauer wird nicht zugesichert.
12.4 Normaler Verschleiß nach Gefahrübergang begründet keinen Sachmangel.
12.5 Gesetzliche Mängelrechte wegen eines bereits bei Gefahrübergang bestehenden Mangels bleiben unberührt.
13. Mängelhaftung bei gebrauchten Waren gegenüber Verbrauchern
13.1 Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
13.2 Soweit gesetzlich zulässig, kann bei gebrauchten Waren die Verjährungsfrist für Mängelansprüche auf ein Jahr ab Ablieferung verkürzt werden.
13.3 Eine solche Verkürzung gilt gegenüber Verbrauchern nur, wenn der Verbraucher vor Abgabe seiner Vertragserklärung eigens darüber informiert wurde und die Verkürzung ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde.
13.4 Diese Regelung gilt insbesondere für gebrauchte Steuergeräte, Fahrzeugteile, Felgen, Reifen, RDKS-Sensoren und sonstige gebrauchte Komponenten.
13.5 Die gesetzlichen Sonderregelungen für Verbraucher bleiben unberührt.
14. Verträge mit Unternehmern (B2B)
14.1 Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, gelten ergänzend die folgenden Bestimmungen.
14.2 Beim Verkauf gebrauchter Waren erfolgt der Verkauf unter Ausschluss der Sachmängelhaftung.
14.3 Der Ausschluss gilt nicht bei arglistig verschwiegenen Mängeln, bei ausdrücklich übernommenen Garantien sowie in Fällen, in denen die Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
14.4 Unternehmer haben die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich anzuzeigen, soweit die Voraussetzungen des § 377 HGB vorliegen.
14.5 Für Unternehmer besteht kein freiwilliges Rückgabe- oder Umtauschrecht.
14.6 Insbesondere werden mangelfreie gebrauchte Steuergeräte, Fahrzeugteile, Felgen, Reifen, RDKS-Sensoren und sonstige Gebrauchtwaren nicht aufgrund bloßen Nichtgefallens, Fehlbestellung oder fehlender Verwendungsmöglichkeit zurückgenommen.
14.7 Zwingende gesetzliche Ansprüche des Unternehmers bleiben unberührt.
15. Rückgabe und Widerrufsrecht
15.1 Die V-Mods Grabinger GmbH gewährt grundsätzlich kein freiwilliges Rückgabe- oder Umtauschrecht, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
15.2 Gesetzliche Widerrufsrechte von Verbrauchern, insbesondere bei Fernabsatzverträgen, bleiben hiervon unberührt.
15.3 Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, richten sich dessen Voraussetzungen und Folgen nach der jeweiligen Widerrufsbelehrung und den gesetzlichen Vorschriften.
15.4 Unternehmern steht das gesetzliche Verbraucher-Widerrufsrecht nicht zu.
16. Eigentumsvorbehalt
16.1 Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der jeweiligen Forderung Eigentum der V-Mods Grabinger GmbH.
16.2 Gegenüber Unternehmern gelten ergänzend die gesetzlichen Möglichkeiten eines erweiterten Eigentumsvorbehalts, soweit dieser ausdrücklich vereinbart wurde.
17. Haftung
17.1 Die V-Mods Grabinger GmbH haftet unbeschränkt für Schäden aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
17.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
17.3 Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
17.4 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit eine Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.
17.5 Soweit die Haftung wirksam ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der V-Mods Grabinger GmbH.
18. Fremdteile und vom Kunden bereitgestellte Teile
18.1 Werden auf Wunsch des Kunden von diesem bereitgestellte oder anderweitig beschaffte Bauteile verbaut, übernimmt die V-Mods Grabinger GmbH keine Sachmängelhaftung für das vom Kunden bereitgestellte Bauteil selbst.
18.2 Die Mängelhaftung für die von der V-Mods Grabinger GmbH ausgeführte Werkleistung bleibt hiervon unberührt.
18.3 Zusätzlicher Arbeitsaufwand aufgrund unpassender, fehlerhafter oder unvollständiger vom Kunden bereitgestellter Teile kann dem Kunden berechnet werden.
19. Kalibrierungen, Codierungen und Software
19.1 Bei Codierungs-, Programmierungs-, Flash-, Diagnose- und Kalibrierarbeiten wird der vereinbarte technische Arbeitsschritt bzw. Zustand geschuldet, soweit dieser technisch erreichbar ist.
19.2 Änderungen der Fahrzeugsoftware durch spätere Herstellerupdates, Werkstattmaßnahmen, Steuergeräteersatz oder sonstige Eingriffe Dritter können zuvor vorgenommene Codierungen oder Anpassungen verändern oder zurücksetzen.
19.3 Für solche nachträglichen Veränderungen durch den Fahrzeughersteller oder Dritte übernimmt die V-Mods Grabinger GmbH keine Verantwortung.
19.4 Eine erneute Herstellung des zuvor programmierten oder codierten Zustands stellt in diesem Fall grundsätzlich eine neue Leistung dar, sofern die ursprüngliche Leistung mangelfrei erbracht wurde.
20. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet. Ergänzende Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der V-Mods Grabinger GmbH.
21. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
21.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
21.2 Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
21.3 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird – soweit gesetzlich zulässig – Schwandorf als Gerichtsstand vereinbart.
21.4 Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
22. Schlussbestimmungen
22.1 Individuelle Vereinbarungen zwischen der V-Mods Grabinger GmbH und dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
22.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Stand: August 2026
