Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge und Leistungen der V-Mods Grabinger GmbH. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich zugestimmt.
2. Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Leistung zustande.
3. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus Vertrag, Auftragsbestätigung und diesen AGB. Zumutbare Änderungen bleiben vorbehalten. Teilleistungen sind zulässig.
4. Besondere Bestimmungen für Nachrüstungen und Werkstattleistungen
4.1 Durch Nachrüstungen, Codierungen oder Softwareupdates können Gewährleistungs- oder Garantieansprüche gegenüber Fahrzeugherstellern berührt werden. Wir übernehmen hierfür keine Haftung.
4.2 Der Kunde stellt sicher, dass er Eigentümer oder berechtigter Nutzer des Fahrzeugs ist und alle erforderlichen Unterlagen, Codes und Schlüssel bereitstellt.
4.3 Wir fertigen vor Codierungen — soweit technisch möglich — Sicherungskopien der Steuergeräte-Daten an. Eine vollständige Datensicherung ist nicht in allen Fällen möglich.
4.4 Wir sind berechtigt, Probefahrten zur Funktionsprüfung durchzuführen. Das Fahrzeug ist über unsere Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert.
4.5 Bei bereits durch Dritte bearbeiteten Steuergeräten übernehmen wir keine Gewähr für die vollständige Wiederherstellbarkeit.
5. Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Zahlungen sind sofort nach Rechnungsstellung fällig, soweit nicht anders vereinbart.
6. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen. Bei Reparaturen und Nachrüstungen beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate, sofern gesetzlich nicht anders vorgeschrieben.
7. Haftung
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
8. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Schwandorf, soweit gesetzlich zulässig.
Stand: Juli 2026
